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Wenn die TÜV-Plakette ausgedient hat: Was Autofahrer wirklich wissen müssen

Ein kurzer Blick auf das Nummernschild genügt – und schon wird klar: Die bunten Ziffern auf der runden Plakette zeigen einen Monat, der längst vergangen ist. Der TÜV ist abgelaufen. Für viele Autofahrer ein Moment zwischen Panik und Pragmatismus. Doch wie schlimm ist das eigentlich?

Die graue Zone der ersten Wochen

Die Rechtslage ist eindeutig: Sobald der auf der Plakette angegebene Monat abgelaufen ist, darf das Fahrzeug offiziell nicht mehr im Straßenverkehr bewegt werden. Doch die Praxis zeigt ein differenzierteres Bild. In den ersten beiden Monaten nach Fristablauf halten sich Behörden üblicherweise zurück. Wer seinen TÜV nur um bis zu zwei Monate überzieht, muss in der Regel noch kein Bußgeld befürchten, wobei eine Verwarnung durchaus möglich ist.

Erst wenn die Verzögerung darüber hinausgeht, wird es teuer: Ab zwei Monaten Verspätung werden 15 Euro fällig, zwischen vier und acht Monaten sind es bereits 25 Euro. Und wer die Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate verschleppt, muss mit 60 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Wenn die Polizei kontrolliert

Bei einer Kontrolle kann die Polizei eine Mängelkarte ausstellen, wenn der TÜV abgelaufen ist. Dann ist rasches Handeln gefragt: Autofahrer müssen den Behörden zeitnah nachweisen, dass ihr Wagen die HU bestanden hat. Wer das ignoriert, riskiert im schlimmsten Fall die Stilllegung des Fahrzeugs durch die Zulassungsstelle.

Versicherungsschutz – ja, aber mit Einschränkungen

Die gute Nachricht: Grundsätzlich bleibt der Versicherungsschutz auch bei abgelaufenem TÜV bestehen. Bei einem Unfall greift die Kfz-Haftpflicht für Ansprüche des Unfallgegners. Doch Vorsicht – dieser Schutz hat Grenzen. Lässt sich nachweisen, dass technische Mängel am Fahrzeug zum Unfall beigetragen haben, kann die Versicherung einen Teil der Kosten vom Versicherten zurückfordern.

Die erweiterte Untersuchung – wenn Zeit Geld kostet

Wer mehr als zwei Monate überzieht, ist verpflichtet, eine erweiterte HU, auch Ergänzungsuntersuchung genannt, durchzuführen. Diese kostet etwa 20 Prozent mehr als die normale Hauptuntersuchung. Bei der Prüfstelle selbst droht zwar kein Bußgeld, doch die Mehrkosten summieren sich.

Ein weiterer Aspekt, der oft übersehen wird: Die neue Plakette gilt nicht rückwirkend. Wer etwa die im Oktober fällige HU erst im Dezember nachholt, muss zwei Jahre später erneut im Dezember zur Untersuchung – nicht etwa im Oktober.

Die Kurzfassung für den Alltag

Am Ende bleibt eine einfache Weisheit: Der beste Umgang mit dem TÜV-Termin ist, ihn nicht zu verpassen. Doch wer in die Bredouille gerät, sollte die Frist von zwei Monaten im Blick behalten und schnellstmöglich handeln. Denn was als kleines Versäumnis beginnt, kann sich rasch zu einem kostspieligen und zeitraubenden Problem entwickeln.




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